Terms and Conditions

An English version of the Terms and Conditions is available here: Terms and Conditions ENG

§1 Präambel 

1.1 Basteon ist eine Marke der QATANA Technologies GmbH (im Folgenden „QATANA“) , FN 574986, Handelsgericht Wien, Hofzeile 10-12/10/9, 1190 Wien. QATANA Technologies GmbH entwickelt, vertreibt und verwaltet Software im Bereich der Cyber- und Informationssicherheit. 

1.2 Basteon, als solches Produkt von QATANA, ist eine Software von QATANA entwickelt im Bereich der Cyber- und Informationssicherheit und Dokumentation. 

1.3 Die AGB regeln die Rechte und Pflichten zwischen Basteon und den Kunden von Basteon. Als Kunden von Basteon gelten jene Unternehmen, die den AGB zugestimmt und die vertraglichen Bestimmungen erfüllt haben.

§2 Geltungsbereich 

2.1 Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen Basteon und Kunden von Basteon, sei es auf entgeltlicher oder unentgeltlicher Basis, wie beispielsweise im Rahmen von Testphasen, oder anders schriftlich vereinbart. Die Leistungen, welche durch Basteon erbracht werden, basieren ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB. Die Inanspruchnahme jeglicher Leistungen von Basteon durch Kunden von Basteon bewirkt, dass die gegenständliche AGB einer solchen Geschäftsbeziehung zugrunde gelegt werden.  

2.2 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung der AGB. Kunden von Basteon werden von Änderungen und Erweiterungen der AGB informiert. Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn er den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht. Auf die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen.  

2.3 Allenfalls in schriftlicher Form individuell mit dem Kunden vereinbarte Vertragsbestimmungen gelten vorrangig zu diesen AGB.

2.4 Sollte der Kunde selbst über AGB verfügen, bestätigt der Kunde durch Inanspruchnahme der Leistungen von Basteon, dass auf die Vertragsbeziehung zwischen Basteon und dem Kunden nur die gegenständlichen AGB von Basteon zur Anwendung kommen. Allfällige AGB des Kunden kommen nur dann zur Anwendung, wenn Basteon dies ausdrücklich schriftlich bestätigt, andernfalls widerspricht Basteon den AGB des Kunden hiermit ausdrücklich.

§3 Leistungen und Service 

3.1 Basteon stellt dem Kunden ein aus mehreren Modulen bestehendes System für den Austausch und die Verwaltung von sicherheitsrelevanten Informationen oder Sicherheitsprogramme zu Zwecken des Risikomanagements und der Einhaltung von Voraussetzungen auf sichere Weise mit Dritten auszutauschen sowie mit Hilfe von Automatisierungen Vertriebsprozesse zu vereinfachen. 

3.2 Basteon behält sich vor, die Software sowie sämtliche Spezifikationen der Software jederzeit weiterzuentwickeln, zu erweitern und zu ändern, durch Verwendung neuerer oder anderer Technologien, Systeme, Verfahren oder Standards. Der Kunde profitiert dementsprechend von einer laufenden Weiterentwicklung der Software und anerkennt im Gegenzug, dass temporäre Wartungszeiten im Zuge von Updates und Upgrades auftreten können. Bei wesentlichen Leistungsänderungen wird Basteon den Kunden rechtzeitig vorab informieren. Entstehen dem Kunden durch die Leistungsänderungen unzumutbare Nachteile, ist der Kunde binnen 14 Tagen ab Erhalt der Mitteilung über die Leistungsänderungen berechtigt, den Vertrag außerordentlich zum Termin der Vornahme der Änderungen zu kündigen. 

3.3 Basteon haftet nicht für mögliche entgangene Einkünfte, welche durch Wartungszeiten, durch Weiterentwicklungen oder Änderungen wie in 3.2 beschrieben entstanden sind. 

3.4 Basteon ist nur für die von Basteon selbst bereitgestellten und entwickelten Leistungen verantwortlich. Aus allfälligen Funktionsstörungen der Software, die auf Eingriffe des Kunden oder beigezogener Dritter zurückzuführen sind, erwachsen dem Kunden keinerlei Ansprüche gegenüber Basteon.

3.5 Ort der Leistungserbringung durch Basteon ist am Router Ausgang zum Internet des von Basteon genutzten Serverzentrums. Die Endgeräte des Kunden und die Internetverbindung sind nicht Leistungsgegenstand von Basteon.

3.6 Basteon sorgt für eine angemessene Sicherung der Daten und Informationen des Kunden, welche über die Basteon Software geteilt oder gespeichert werden. Eine allenfalls erforderliche Wiederherstellung von Projektdaten erfolgt unentgeltlich, sofern der Datenverlust nicht vom Kunden beziehungsweise dessen Nutzern zu vertreten ist. Sofern der Kunde oder dessen Nutzer den Datenverlust zu vertreten haben, hat der Kunde die mit der Datenwiederherstellung verbundenen Kosten gemäß der geltenden Preisliste zu tragen. 

§4 Pflichten des Kunden 

4.1 Der Kunde trägt dafür Sorge, dass er über einen Internetanschluss und eine geeignete Soft- und Hardwareausstattung verfügt. Die Bedienung und Aufrechterhaltung dieser technischen Voraussetzungen liegt allein in der Verantwortung des Kunden. Der Kunde hat die für die Nutzung der Software seinerseits notwendige IT-Infrastruktur auf eigene Kosten und Gefahr zu unterhalten. Für die Erfüllung der Systemvoraussetzungen ist der Kunde verantwortlich.

4.2 Der Kunde verpflichtet sich, die Software nur im Einklang mit diesen AGB und allfälligen Individualvereinbarungen zu verwenden und dafür zu sorgen, dass sich auch alle seine Nutzer (Mitarbeiter oder sonstige ihm zurechenbare Dritte) an die einschlägigen Regelungen halten. Der Kunde haftet Basteon für sämtliche Schäden aufgrund der Verletzung der den Kunden beziehungsweise dessen Nutzer treffenden Pflichten, insbesondere im Fall der rechtswidrigen Verwendung der Software.

4.3 Der Kunde verpflichtet sich, die Software nur bestimmungsgemäß einzusetzen und nicht missbräuchlich, insbesondere nicht zur Speicherung oder Verbreitung gesetzeswidriger Inhalte zu verwenden.

4.4 Der Kunde verpflichtet sich, keine technischen Einrichtungen, Softwaresysteme oder sonstige Daten zu verwenden, die zu einer Beeinträchtigung der Software oder der Systeme von Basteon führen können.

4.5 Der Kunde hat seine Zugangsdaten zu der Software sicher zu verwahren und Dritten nicht zugänglich zu machen. Der Kunde wird dafür Sorge tragen, dass Mobilgeräte und andere Hardware mit und ohne Internetzugang angemessen geschützt sind.

4.6 Basteon kann den Zugang des Kunden zur Software bei Verstoß gegen diese AGB oder allfällige Individualvereinbarungen, insbesondere bei Zahlungsverzug des Kunden, sperren. Dadurch wird die Verpflichtung des Kunden, das vertragsgemäße Nutzungsentgelt weiterhin zu entrichten, nicht   berührt. Zudem hat der Kunde die Basteon im Zusammenhang mit einer solchen Sperre anfallenden Kosten zu ersetzen.

4.7 Der Kunden stimmt zu, dass Basteon das Firmenlogo des Kunden für die Dauer des Vertrages für seine Marketingzwecke verwenden darf, insbesondere stimmt der Kunde der Nennung als Referenzkunde auf der Basteon Website zu.

§5 Nutzungsrechte 

5.1 Alle Rechte an der Software und den jeweiligen Teilmodulen stehen Basteon zu. Dem Kunden wird lediglich das nicht-ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht eingeräumt, die Software im vereinbarten Umfang und innerhalb des vereinbarten Abonnement-Pakets während der Vertragsdauer zu nutzen. 

5.2 Es werden dem Kunden keine weitergehenden Rechte an der Software übertragen. Insbesondere erwirbt der Kunde keine wie auch immer gearteten Rechte an der Software, sowie keine Urheber-, Marken-, oder sonstige Immaterialgüterrechte.

5.3 Der Kunde kann jederzeit ein auf ein anderes Abonnement-Paket aufrüsten, das während der restlichen Vertragslaufzeit anteilig und gemäß der geltenden Preisliste in Rechnung gestellt wird. Bei einer Aktivierung während eines Monats werden die Tage bis zum nächsten Monatsbeginn aliquot verrechnet.

5.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zurückzuentwickeln, zu dekomponieren oder zu disassemblieren.

5.5 Bei Überschreitung der in den Paketen inkludierten Pläne wird in Abstimmung mit dem Kunden eine Anpassung des Abonnement-Pakets vorgenommen.

5.6 Punkt 5.1 und 5.2 gelten sinngemäß für alle dem Kunden von Basteon überlassenen Unterlagen, insbesondere die Dokumentationen zu der Software.

§6 Rechte und Pflichten von Basteon

6.1 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Services für die Anforderungen und Bedürfnisse der Allgemeinheit erstellt werden. Basteon übernimmt keine Gewähr und Haftung für die inhaltliche Richtigkeit, Aktualität, Fehlerfreiheit oder Vollständigkeit der angebotenen Dienste, sowie für eine bestimmte Verwendbarkeit in jeder Systemumgebung.

6.2 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die von Basteon angebotenen Dienste auch unter Einbeziehung dritter Netzbetreiber angeboten werden. Die Verfügbarkeit der Dienste ist deshalb auch von der technischen Bereitstellung fremder Dienste abhängig, auf die Basteon keinen Einfluss hat. Basteon haftet dem Kunden nicht daher für eine allfällige Unterbrechung, Störung oder Fehlübertragung im Zusammenhang mit der Übermittlung des Inhalts oder der Dokumente.

§7 Gewährleistung, Haftung und Funktionsstörungen

7.1 Basteon wird sich im Rahmen des wirtschaftlich Zumutbaren bemühen, eine möglichst unterbrechungsfreie Nutzung der Software zu ermöglichen und Softwarefehler, die die Nutzung der Software einschränken, beheben. 

7.2 Basteon übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für die ständige Verfügbarkeit der Software oder die Freiheit der Software von Softwarefehlern. Der Kunde nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass es nach dem aktuellen Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler in der Software gänzlich auszuschließen. Auch Verbindungsfehler oder erforderliche Wartungsarbeiten durch Basteon können zu vorübergehenden Funktionsstörungen führen. Soweit für einzelne Fälle die Gewährleistung nicht wirksam ausgeschlossen werden kann, so hat jedenfalls Verbesserung Vorrang vor Preisminderung oder Wandlung.

7.3 Basteon haftet nicht für allfällige, durch Funktionsstörungen verursachte unmittelbare oder mittelbare Schäden beim Kunden oder Dritten oder Schäden an Endgeräten des Kunden. Der Ersatz von Folgeschäden wie etwa Verdienstentgang beziehungsweise entgangenem Gewinn ist ebenso ausgeschlossen wie die Haftung für Schäden des Kunden aufgrund der Verzögerung von Projekten. Ebenso besteht keine Haftung von Basteon für ausgebliebene Einsparungen sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter.

7.4 Basteon übernimmt keine Haftung für entstandenen Schaden beim Kunden durch fehlerhafte oder falsche Bedienung der Software durch den Kunden sowie durch entstandene Probleme oder Komplikationen durch fehlerhafte Nutzung dieser, wie beispielsweise durch die aufgrund der inkorrekten Auswahl der Zugangsberechtigung beziehungsweise der Zugangsebene.

7.5 Basteon haftet jedenfalls nur bei nachgewiesenem Vorsatz und grober Fahrlässigkeit Zudem ist die Haftung für jedes schadensverursachende Ereignis, auch bei einer Mehrzahl von Geschädigten, begrenzt mit insgesamt EUR 5.000,-. Wenn der Gesamtschaden höher ist, verringern sich die Ersatzansprüche der einzelnen Geschädigten daher anteilig.

7.6 Basteon kann nicht ausschließen, dass es insbesondere aufgrund von Beeinträchtigungen im Rahmen der Internetverbindung des Kunden im Zuge von Synchronisierungsvorgängen zu Datenverlusten beziehungsweise zu Beeinträchtigungen kommt Basteon übernimmt hierfür keine Haftung.

7.7 Basteon haftet nicht für Schäden und Mängel, die auf unsachgemäße Bedienung, geänderte Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und Parameter, Änderungen der notwendigen Systemeinstellungen oder schlichte Anwendungsfehler, durch den beziehungsweise auf den Kunden zurückzuführen sind. Ebenso haftet Basteon nicht für Störungen der öffentlichen Kommunikationsnetze oder Nichterfüllung der Systemvoraussetzungen beim Kunden.

7.8 Der Kunde wird Basteon über allfällige Funktionsstörungen unverzüglich und nach Möglichkeit mit einer nachvollziehbaren Fehlerbeschreibung in Kenntnis setzen, damit eine Behebung möglichst zeitnah durchgeführt werden kann. Der Kunde wird Basteon unentgeltlich bei der Behebung von Funktionsstörungen behilflich sein. Die Behebung der Funktionsstörungen durch Basteon setzt jedenfalls voraus, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen zur Gänze nachgekommen ist.

7.9 Die Software wurde nicht dafür entwickelt und ist nicht dazu vorgesehen, in Anwendungen eingesetzt zu werden, die eine ausfallsichere Leistung erfordern oder bei der ein Versagen der Software direkt den Tod, Verletzungen, schwere Sachschäden oder Umweltschäden zur Folge haben könnte.

7.10 Soweit und solange Verpflichtungen infolge höherer Gewalt, wie zB Krieg, Terrorismus, Naturkatastrophen, Feuer, Streik, Aussperrung, Embargo, hoheitlicher Eingriffe, Epidemien oder Pandemien, Ausfall der Stromversorgung, Ausfall von Transportmitteln, Ausfall von Telekommunikationsnetzen bzw Datenleitungen, sich auf die Software auswirkende Gesetzesänderungen nach Vertragsabschluss oder sonstiger Nichtverfügbarkeit der Software nicht fristgerecht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt werden können, stellt dies keine Vertragsverletzung dar und erwachsen dem Kunden daraus keine Ansprüche gegenüber Basteon.

§ 8 Datenschutz

8.1 Als Nutzer der Software ist der Kunde datenschutzrechtlicher Verantwortlicher, Basteon ist lediglich Auftragsverarbeiter.

8.2 Als Verantwortlicher ist der Kunde selbst für die Einhaltung der Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO und des Datenschutzgesetzes – DSG verantwortlich. Soweit der Kunde daher im Rahmen der Nutzung der Software personenbezogene Daten verarbeitet (zB personenbezogene Daten eingibt, verarbeitet, speichert oder an Basteon übermittelt), steht er dafür ein, dass er nach den anwendbaren Datenschutzvorschriften dazu berechtigt ist.

§9 Geheimhaltung

9.1 Der Kunde und Basteon sichern sich gegenseitig zu, alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag und seiner Durchführung erlangten Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei als solche zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen, soweit diese nicht allgemein bekannt sind, oder dem Empfänger bereits vorher ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung bekannt waren, oder dem Empfänger von einem Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung mitgeteilt bzw. überlassen werden, oder vom Empfänger nachweislich unabhängig entwickelt worden sind, oder aufgrund einer rechtskräftigen behördlichen oder richterlichen Entscheidung offen zu legen sind. Diese Pflicht gilt über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus auf unbegrenzte Zeit.

9.2 Die von Basteon zur Vertragserfüllung beigezogenen Subunternehmen gelten nicht als Dritte, soweit sie einer inhaltlich diesem Punkt entsprechenden Geheimhaltungsverpflichtung unterliegen.

§10 Dauer und Kündigung

10.1 Die Mindestvertragslaufzeit wird in der jeweiligen Individualvereinbarung mit dem Kunden festgelegt.

10.2 Sofern keine ausdrückliche Nutzungsdauer vereinbart wurde, erfolgt der Vertragsabschluss auf eine Mindestdauer von einem Jahr. 

10.3 Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern keine Partei den Vertrag unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum Ablauf der jeweiligen (Mindest-)Vertragslaufzeit gekündigt hat. Auch eine Löschung des Accounts durch den Kunden gilt als Kündigung, wobei die Löschung ebenfalls spätestens einen Monat vor Ablauf der jeweiligen (Mindest-)Vertragslaufzeit erfolgen muss.

10.4 Die Kündigung erfolgt schriftlich oder über die Basteon Plattform, durch einen vom Kunden eingesetzten und berechtigten Administrator.

10.5 Bei Kündigungen vor Ablauf der Vertragslaufzeit erfolgt keine Gutschrift für die restliche Vertragslaufzeit.

10.6 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Eine außerordentliche Kündigung durch Basteon mit sofortiger Wirkung ist insbesondere unter folgenden Voraussetzungen möglich.

10.6.1 Der Kunde macht unvollständige oder unrichtige Angaben oder erbringt geforderte Nachweise nicht.

10.6.2 Der Kunde befindet sich im Zahlungsverzug im Ausmaß von 30 Tagen. Eine Nachfristsetzung ist nicht erforderlich.

10.6.3 Es besteht der begründete Verdacht, dass die Software missbräuchlich verwendet wird.

§11 Informationspflicht

11.1 Der Kunde wird Basteon unverzüglich über allfällige Änderungen in seiner Anschrift in Kenntnis setzen. Sollte der Kunde dies unterlassen haben, gelten die Erklärungen von Basteon auch dann als zugestellt, wenn an die zuletzt gültigen Kommunikationsmöglichkeiten zugestellt wurden.

11.2 Der Kunde akzeptiert, dass Basteon dem Kunden rechtlich bedeutsame Erklärungen auch per E-Mail oder anderen elektronischen Medien zusenden kann, dies gilt auch für Rechnungen, allfällig werden diese elektronisch signiert, um den Bestimmungen des Umsatzsteuergesetzes zu entsprechen. Erklärungen gelten als zugegangen, sobald der Kunde diese unter gewöhnlichen Umständen abrufen oder zur Kenntnis nehmen kann.

§12 Zahlungsbedingungen

12.1 Sämtliche in Rechnung gestellte Beträge verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, jeweils exklusive der aktuellen anwendbaren Umsatzsteuer und sonstiger Abgaben. 

12.2 Nutzungsentgelte werden grundsätzlich für ein Vertragsjahr im Voraus verrechnet. Die Rechnungen werden unmittelbar nach Angebotsannahme, Ablauf eines Vertragsjahres bzw. Verlängerung der Vertragslaufzeit ausgestellt und auf eine vom Kunden definierte E-Mail Adresse per PDF digital übermittelt. Rechnungen sind zahlbar und fällig innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug.

12.3 Bei Bestellungen oder Aufrüstungen über Basteon sind Entgeldforderungen entsprechend den Bedingungen des Zahlungsdienstleisters Stripe, sofern nicht anders ausgewiesen fällig. 

12.4 Der Kunde trägt alle mit der Überweisung verbundenen Bankspesen und sonstigen Aufwendungen.

12.5 Für verspätete Zahlungen werden dem Kunden Verzugszinsen in der Höhe von 10 % p.A. des offenen Betrags in Rechnung gestellt, zusätzlich angemessene Mahngebühren. Die für das Einschreiten von Rechtsanwälten sowie von Inkassoinstituten anfallenden notwendigen und zweckentsprechenden Kosten sind vom Kunden zu tragen.

12.6 Zahlungen des Kunden werden zunächst auf allenfalls entstandene Unkosten oder Verzugszinsen, und danach auf die älteste Schuld angerechnet.

12.7 Basteon ist berechtigt, die Preise für die Software mit Wirkung zu Beginn des nächsten Vertragsjahres einseitig anzuheben und wird dann Kunden darüber rechtzeitig, aber zumindest einen Monat im Voraus informieren. 

12.8 Rechnungen gelten als anerkannt, wenn nicht binnen drei Monaten nach Rechnungslegung schriftlich Einwand erhoben wurde. 

12.9 Basteon akzeptiert alle gängigen Kreditkarten.

12.10 Eine Aufrechnung des Kunden mit Forderungen gegen Basteon ist ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen ist ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden.

§13 Sonstiges 

13.1 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen der gegenständlichen AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine sinngemäße gültige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel am nächsten kommt.

13.2 Jede Verfügung des Kunden über die aufgrund des Vertrags bestehenden Rechte oder Pflichten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch Basteon. Basteon ist jedoch berechtigt, den Vertrag auch ohne Zustimmung des Kunden ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen.

13.3 Basteon ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen ganz oder teilweise Dritter zu bedienen.

§14 Anwendbares Recht/Gerichtsstand/Erfüllungsort

14.1 Es gilt ausschließlich österreichisches Recht, auch dann, wenn die Anwendung der Software im Ausland erfolgt oder jeglicher andere Bezug zum Ausland hergestellt wird. Ausgeschlossen sind die im österreichischen Recht vorgesehenen Verweisungsnormen und das UN-Kaufrecht.

14.2 Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten wird, soweit zulässig, das für Wien 1190 örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart.

14.3 Erfüllungsort ist ebenso Wien 1190.